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AKTUELLES & WISSENSWERTES

Januar 2024


Aus aktuellem Anlass und aufgrund vieler falscher Gerüchte bezüglich der neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt - möchten wir hier nochmal klarstellen:


Die Ölheizung wird NICHT verboten!!!


Sie müssen Ihre Ölheizung oder Ihren Öltank auch NICHT generell ausbauen lassen!!!


Am 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getretene. Demnach müssen Heizungen aus gesetzlichen Gründen in der Regel nicht ausgebaut werden. Es gelten weiterhin die bestehenden Altersgrenzen für Heizungen. Für Öl-Brennwertkesse (BW) aber auch für Öl-Niedertemperaturkessel (NT) gelten somit keine Austauschpflichten.


Nur für die vor dieser Zeit eingebauten Kesselgenerationen, die sogenannten Standardkessel, gelten besondere Austausch-pflichten, sofern sie älter als 30 Jahre sind.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die Eigentümer selbst schon seit dem 1. Februar 2002 wohnen, muss kein Kesseltausch erfolgen.


Es dürfen auch weiterhin neue Öl-Brennwertkessel verbaut werden. Allerdings müssen nach einer Übergangsfrist bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien genutzt werden.


Übrigens: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen eine kommunale Wärmeplanung bis 1. Juli 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 1. Juli 2028. Um mehr zur Wärmeplanung in Ihrem Wohnort zu erfahren, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Kommune. Wichtig: Ab dem Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein, dann sind für alle Heizungen 100 Prozent erneuerbare Energie Pflicht!


Wichtig: Ab dem Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein, dann sind für alle Heizungen 100 Prozent erneuerbare Energie Pflicht!


Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/oelheizung-erneuern/


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